Meine podologische Behandlung findet ausschließlich mit sterilem Instrumentarium sowie nach allen aktuellen Hygiene- und Behandlungsrichtlinien statt. So gewährleiste ich eine sehr hohe Sicherheit für die Behandlung aller Patienten, insbesondere von Risikopatienten wie Diabetikern und Blutern.
Anders als bei Fußpflegern gelten für Podologen verbindliche Verordnungen und Gesetze, so z.B. das Infektionsschutzgesetz, das Podologengesetz (PodG), die Hygienerahmenverordnung der Länder, das Medizinproduktegesetz und die Gefahrenstoffverordnung.
Desinfektionsmittel, die in meiner podologischen Praxis zur Anwendung kommen und zur Wund-, Fuß, Instrumenten- und Flächenhygiene genutzt werden, sind zertifizierte und VAH (Verbund für angewandte Hygiene e.V.) gelistete Produkte.